Minijob - Wichtige Infos


Ein Minijob ist der Definition nach eine geringfügige Beschäftigung (siehe auch § 8 SGB IV ).
Zu den wichtigsten Infos ist außerdem festzuhalten, dass es nicht den einen Minijob gibt, sondern vielmehr kann der Minijob in zwei Arten unterschieden werden. Die Unterscheidung erfolgt anhand der Rahmenbedingungen, die das jeweilige Beschäftigungsverhältnis aufweist.




Minijob mit Verdienstgrenze


Der Minijob mit Verdienstgrenze ist der wohl bekannteste Minijob, der oft auch als 520€-Job bezeichnet wird. Das wichtigste Merkmal dieses Minijobs ist eine Verdienstgrenze von 6.240€ im Jahr, was ein monatliches Gehalt von 520€ im Schnitt ergäbe. Dabei muss das Gehalt keineswegs monatlich genau 520€ betragen, sondern ist als Durchschnittswert zu verstehen. Das bedeutet, dass das einzelne Gehalt auch unter oder sogar über dem Durchschnittswert von 520€ liegen kann, solange die Verdienstgrenze von 6.240€ im Jahr nicht überschritten wird und der Verdienst als regelmäßig anzusehen ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Verdienst nur zwei Monate pro Kalenderjahr über der Verdienstgrenze von 520€ liegen darf. Für diesen Minijob ist also nicht die Anzahl der geleisteten Stunden entscheidend, sondern die Höhe des jährlichen Verdienstes.
Welche Ausnahmen und Besonderheiten es im Zusammenhang mit der Verdienstgrenze von 6.240€ im Jahr noch gibt, erfahrt ihr in dem bald erscheinenden Blog-Beitrag.


Im Hinblick auf die geleisteten Arbeitsstunden gilt es jedoch auch zu beachten, dass sich aus der Verdienstgrenze eine durchschnittliche Obergrenze für die zu leistenden Arbeitsstunden ergibt. Wie sich diese Obergrenze ergibt, wird anhand des folgenden Beispiels mit dem aktuell geltenden Mindestlohn (seit dem 01.10.2022) von 12,00€ dargestellt, ist aber immer für den jeweiligen bezahlten Stundenlohn neu zu berechnen.
Für einen 520€-Job müsst ihr bei einem Stundenlohn in Höhe des Mindestlohns von 12€ etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Verdienstgrenze des Minijobs auszuschöpfen.



Zeitlich begrenzter Minijob


Der zeitlich begrenzte Minijob wird auch als kurzfristiger Minijob bezeichnet. Das wichtigste Merkmal dieses Minijobs ist die zeitliche Begrenzung der Beschäftigung. Danach darf die Beschäftigung des Minijobbers sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich nicht länger als drei Monate pro Kalenderjahr oder insgesamt maximal 70 Arbeitstage betragen. Zu beachten ist, dass diese zeitliche Begrenzung vorab vertraglich festzuhalten ist. Darüber hinaus muss bei einer zeitlichen Begrenzung auf drei Monate die wöchentliche Beschäftigung an mindestens fünf Arbeitstagen erfolgen. Es handelt sich dabei folglich um eine regelmäßige Beschäftigung über einen kurzen Zeitraum. Im Gegensatz dazu darf bei einer zeitlichen Begrenzung auf 70 Arbeitstage nicht mehr als vier Arbeitstage betragen. Dabei handelt es sich also um eine eher gelegentliche Beschäftigung. Weiterhin ist zu beachten, dass der Verdienst des zeitlich begrenzten Minijobs 520€ nicht übersteigen darf, wenn dieser berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Begrenzung des Verdienstes gibt es im Gegenzug nicht und folglich kann der Verdienst auch weitaus höher als 520€ im Monat sein.

Erfahre weitere wichtige Infos rund um das Thema in unserem Blog .

Finde jetzt den passenden Minijob in deiner Stadt unter Minijobsuche nach Städten oder finde den passenden Minijobber durch das Erstellen eines der Nebenjobinserats .

Gehe zurück und erfahre mehr über andere Nebenjobarten .