Midijob - Wichtige Infos
Was ist ein Midijob?
Zu den wichtigsten Infos zählt unter anderem, dass der Midijob meist weniger bekannt als der Minijob ist.
Liegt der monatliche Verdienst über 520€ oder beträgt die geleistete Arbeitszeit mehr als die eines eines kurzfristigen Minijobs , könnte es sich bei dem Beschäftigungsverhältnis um einen Midijob im Übergangsbereich handeln. Dazu müsste der monatliche Verdienst im Durchschnitt zwischen 520,01€ und 2.000€ liegen. Daraus folgt, dass der Verdienst im einzelnen Monat die Grenze von 520,01€ unterschreiten und die Grenze von 2.000€ überschreiten darf, solange der durchschnittliche Monatsverdienst in einem Kalenderjahr zwischen 520,01€ und 2.000€ liegt.
Zu beachten ist, dass Einmalzahlungen im Kalenderjahr wie beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, auf die ein Anspruch besteht, zu dem durchschnittlichen, monatlichen Verdienst zugerechnet werden. Liegt der durchschnittliche Verdienst dann trotzdem regelmäßig in diesem Bereich, befindet man sich in dem gesetzlich definierten Übergangsbereich und übt einen Midijob aus.
Beschäftigungsverhältnis
Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei dem Beschäftigungsverhältnis dann kein Midijob vorliegt, auch wenn der durchschnittliche Verdienst in den Grenzen liegt, wenn die Beschäftigung in diesem Rahmen als Grund die Kurzarbeit, die stufenweise Wiedereingliederung, die Altersteilzeit oder die Berufsausbildung, sowie Praktika und sonstige Fortbildungen, aufweist. Allerdings liegt ein Midijob vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht dem Zweck der Berufsausbildung, Praktika oder sonstiger Fortbildungen als solches dient, sondern neben einer dieser Weiterbildungsmaßnahmen als zusätzliche Einkommensquelle besteht.
Hat der Midijobber mehrere Beschäftigungsverhältnisse, aus denen er einen Verdienst bezieht, ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt zur Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes heranzuziehen, welches die Grenze von 2.000€ dann wiederum nicht übersteigen darf.
Ein wichtiger Unterschied zum Minijob besteht außerdem darin, dass der Midijob sozialversicherungspflichtig ist.
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